Klasse B196
Motorrad fahren ohne Prüfung

Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
 - mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW,
bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt - Gilt nur innerhalb Deutschlands
 - Mindestalter 25 Jahre
 - Mindestens 5 Jahre im Besitz des Klasse B Führerscheins
 - Befristung: keine
 
Voraussetzungen:
Es ist keine Prüfung sondern lediglich eine Ausbildung in der Fahrschule erforderlich.







