Klasse L
Fahrzeugtyp:
- Traktor bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
(dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 16
- Eingeschlossene Klassen: -
- Ausbildung: Theorie
- Prüfung: Theorieprüfung