Klasse LFK L

Fahrzeugtyp:

  1. Traktor bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
    (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
  2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger

Voraussetzung:

  1. Lichtbild
  2. Sehtest
  3. Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  4. Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  5. Mindestalter: 16
  6. Eingeschlossene Klassen: -
  7. Ausbildung: Theorie
  8. Prüfung: Theorieprüfung