Klasse B96FK b

Fahrzeugtyp:

  • Zugfahrzeuge der Klasse B und einem Anhänger mit
    Anhänger bis 750 kg zG Anhänger über 750 kg zG - wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen
    und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von
    mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.

Voraussetzung:

  • Es ist keine Prüfung sondern lediglich eine Ausbildung in der Fahrschule erforderlich.