Klasse B196FK b

Fahrzeugtyp:

  1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
  2. mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW,
    bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
  3. Gilt nur innerhalb Deutschlands
  4. Mindestens 5 Jahre im Besitz des Klasse B Füherscheins
  5. Befristung: keine

Voraussetzung:

  1. Es ist keine Prüfung sondern lediglich eine Ausbildung in der Fahrschule erforderlich.