Klasse AFK A

Fahrzeugtyp:

  1. Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten
    Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von
    mehr als 15 kW.

Voraussetzung:

  1. Lichtbild
  2. Sehtest
  3. Kurs über lebensrettende Sofortma߸nahmen
  4. Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  5. 24 Jahre bzw 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2. 21 Jahre für Trikes
  6. Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM
  7. Ausbildung: Theorie und Praxis (Bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung)
  8. Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung