Klasse A
Fahrzeugtyp:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von
mehr als 15 kW.
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortma߸nahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- 24 Jahre bzw 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2. 21 Jahre für Trikes
- Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM
- Ausbildung: Theorie und Praxis (Bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung)
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung